BLEIBERECHT FÜR ALLE – statt Chancenfalle!

Menschenwürde ist unverhandelbar – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!

Vor 30 Jahren, im Mai 1993, haben die Abgeordneten des deutschen Bundestags in großer Mehrheit für Gesetzesänderungen gestimmt, die das Grundrecht auf Asyl stark einschränken. Diese Gesetzesänderungen wurden unter dem Begriff „Asylkompromiss“ bekannt. Im Rahmen des „Asylkompromisses“ wurde auch das Asylbewerberleistungsgesetz eingeführt.

Unter dem Existenzminimum

Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ist ein Gesetz, das nur für Menschen im Asylprozess oder mit Duldung gilt. Das Gesetz legt fest, dass diese Menschen Sozialleistungen bekommen, die unter dem sogenannten „menschenwürdigen Existenzminimum“ liegen. Mit diesem „Existenzminimum“ bestimmt der Staat, wie viel Geld ein Mensch braucht, um seinen grundlegenden Lebensunterhalt sichern zu können.
In Deutschland entspricht die Höhe des Existenzminimums der Höhe des Bürgergelds, das im Januar 2023 Hartz-IV ersetzt hat. Viele Organisationen kritisieren, dass selbst dieser Betrag nicht ausreichend für den Lebensunterhalt ist (vgl. z.B. der-paritaetische.de). Das AsylbLG unterschreitet das Existenzminimum jedoch deutlich. Außerdem werden Geldleistungen oft durch Sachleistungen ersetzt. Das bedeutet, dass Menschen die Sozialleistung nicht als Geld ausgezahlt bekommen, um selbstständig z.B. Lebensmittel und Kleidung zu kaufen, sondern sie bekommen Vollverpflegung und Kleidung in ihrer Unterkunft zur Verfügung gestellt. Der Staat nimmt diesen Menschen damit das Recht, selbst darüber entscheiden zu können, wie sie die Sozialleistungen einsetzen wollen.
Gesundheitsversorgung bekommen die Menschen, die AsylbLG bekommen, in der Regel nur bei akuten Erkrankungen und bei Schmerzen. Für eine medizinische Behandlung müssen sie einen sogenannten Berechtigungs- oder Behandlungsschein vorzeigen, den sie von der zuständigen Behörde oder von den Erstaufnahmeeinrichtungen bekommen. Das bedeutet, dass Mitarbeiter*innen der Verwaltung, die keine medizinische Ausbildung haben, darüber entscheiden, in welchem Umfang die Menschen ärztlich versorgt werden. Außerdem können diese Mitarbeiter*innen Leistungseinschränkungen bestimmen oder auch vorgeben, zu welchen Behandler*innen die Menschen gehen dürfen. Diese Einschränkungen der Gesundheitsversorgung führen oft dazu, dass Menschen im Asylprozess oder mit Duldung erst verspätet oder unzureichend medizinische Behandlung bekommen (vgl. www.proasyl.de/asylbewerberleistungsgesetz/).
Des Weiteren beinhaltet das AsylbLG einen umfassenden Sanktionskatalog. Dieser ermöglicht Leistungskürzungen, wenn z.B. die zuständige Behörde der Meinung ist, dass die Person nicht genug kooperiert. Außerdem können die Menschen zu „gemeinnütziger Arbeit“ für einen Stundenlohn von 80ct verpflichtet werden.

Nicht mit dem Grundgesetz vereinbar

Erklärtes politisches Ziel ist es, mit dem Gesetz Asylsuchende abzuschrecken oder zur Ausreise zu bewegen. 2012 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Leistungen nach dem AsylbLG ungefähr so hoch wie Hartz-IV-Leistungen sein müssen. Außerdem erklärte das Gericht, dass das Ziel, Migration zu begrenzen, indem Menschen durch niedrige Leistungen abgeschreckt werden sollen, nicht mit dem im Grundgesetz garantierten Prinzip der Menschenwürde zu vereinbaren ist (vgl. PRO ASYL & Flüchtlingsrat Berlin 2022). Trotzdem kürzte die Große Koalition in den Jahren 2014 bis 2019 erneut die Leistungen des AsylbLG. 2019 wurden zusätzliche Leistungskürzungen für alleinstehende Personen in Sammelunterkünften eingeführt. 2022 hat das Bundesverfassungsgericht jedoch entschieden, dass diese Leistungskürzungen verfassungswidrig sind. Auch die Sanktionen des AsylbLG sind mit dem Grundgesetz nicht vereinbar: das wird aus dem Urteil des BVerfG zu den Hartz-IV-Sanktionen von 2019 deutlich.

Menschenwürde für alle!

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag von 2021 festgelegt, dass das AsylbLG vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des BVerfG „weiterentwickelt“ werden soll. Doch eine „Weiterentwicklung“ der Gesetze reicht uns nicht. Das AsylbLG ist eine extreme Einschränkung der Grundrechte von Menschen auf der Flucht, die in der Bundesrepublik Schutz suchen. Wir fordern das Recht auf ein menschenwürdiges Leben für alle.

Das Asylbewerberleistungsgesetz muss abgeschafft werden!

Wir sind Teil eines breiten Bündnisses zur Abschaffung des AsylbLG. Bitte unterschreibt und teilt einen offenen Brief an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)!

Hier findet ihr unsere weiteren Forderungen: https://bleiberecht-statt-chancenfalle.net/about/

Beitragsbild: Aktion im Rahmen der Kampagne Abolish!- Diskriminierende Gesetze gegen Flüchtlinge abschaffen! 2011

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