Rassismus in Gesetzen

Heute, am Internationalen Tag gegen Rassismus, erinnern wir an den staatlichen Rassismus, der im Asyl- und Aufenthaltsrecht und anderen Sondergesetzen gegen Migrant*innen und Geflüchtete zu finden ist.
Beispiel ‘Asylbewerberleistungsgesetz’
Schon der Name dieses Gesetzes entlarvt staatlichen Rassismus: Mit ‘Asylbewerber’ werden schutzsuchende Geflüchtete bezeichnet, die im ‘Asylverfahren’ sind, also Menschen, über deren Asylantrag das BAMF noch nicht entschieden hat. Mit dem Begriff ‘Asylbewerber’ wird deutlich, dass sie sich um Asyl bewerben müssen wie um eine Arbeitsstelle, am besten mit lückenlosem Lebenslauf, besten Zeugnissen und Dokumenten.
Das AsylbLG bedeutet eine massive Einschränkung der Grundrechte von Menschen auf der Flucht, die in der Bundesrepublik Schutz suchen. Mit dem Gesetz wurde das Sachleistungsprinzip, verpflichtende „gemeinnützige Arbeit“ für 80 Cent/h und eine eingeschränkte Gesundheitsversorgung für Geflüchtete eingeführt.
Das Leistungsniveau des Asylbewerberleistungsgesetzes liegt weit unter dem sozialrechtlichen Existenzminimum. Die Regelsätze sind niedriger und oft werden Geldleistungen durch Sachleistungen ersetzt. Damit werden Menschen diskriminiert und entmündigt. Sanktionen führen oft zu weiteren Kürzungen, manchmal über viele Jahre. Die eingeschränkte Gesundheitsversorgung führt oft dazu, dass dringend notwendige medizinische Behandlungen verschleppt werden und chronische Krankheiten sich verschlechtern.
Entstanden ist das Asylbewerberleistungsgesetz 1993 im Zusammenhang mit der Beschränkung des Asylrechts. Es sollte mit niedrigeren Sozialleistungen und der Sachleistungsversorgung Schutzsuchende abschrecken bzw. zur Ausreise bewegen.
Heute 30 Jahre später, fordert ein breites Bündnis die Abschaffung dieses Gesetzes und auch wir werden uns an der Bundesweiten Aktionswoche – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen! beteiligen.
Beispiel Arbeitsverbote
In ihrem Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung versprochen, die Situation von Asylsuchenden und Migrant*innen zu verbessern. Geplant waren viele Gesetzesänderungen in insgesamt vier Gesetzespaketen, den sogenannten Migrationspaketen.
Das erste Migrationspaket wurde Ende letzten Jahres verabschiedet und ist jetzt seit Januar in Kraft. Es gibt nun eine Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete. Wir kritisieren diese Regelung, weil viele Geduldete davon ausgeschlossen sind. Mehr über diese Bleiberechtsregelung könnt ihr hier nachlesen.
Die Regierung hat uns aber noch mehr versprochen: Sie haben zugesagt, die “Duldung light” und Arbeitsverbote abzuschaffen. Von diesen geplanten Gesetzesänderungen hören wir seit Monaten nichts.
Sie haben auch versprochen, eine eidesstattliche Versicherung einzuführen, mit der diejenigen, die keinen Pass besorgen können, ihre “Identität klären” können. “Identitätsklärung” ist übrigens ein komplett absurder Begriff aus der deutschen Bürokratie. Was hat meine Identität mit einem Pass zu tun oder mit einer Geburtsurkunde? Habe ich keine Identität, wenn ich keinen Pass und keine Geburtsurkunde habe? Mit der Verpflichtung, irgendwelche Dokumente zu besorgen, schikanieren viele Ausländerbehörden Asylsuchende. Das ist Machtmissbrauch. Das versprochene Gesetz, das diesen Machtmissbrauch verhindern würde, wäre eine wirkliche Verbesserung. Aber auch von dieser geplanten Gesetzesänderung hören wir seit Monaten nichts.
Muss eine Regierung sich nicht an ihre Versprechen halten? Was sollen wir dieser Regierung noch glauben?
Wir, die Flüchtlinge im Netzwerk der Kampagne Bleiberecht für Alle – statt Chancenfalle! wissen, wir müssen für unsere Rechte kämpfen. Wir werden deshalb am 1. Mai, dem Tag der Arbeit, unsere Forderungen auf die Straße tragen:
Arbeitsverbote und andere bürokratische Schikanen endlich abschaffen!
Bruno Watara
Wir freuen uns über jede*n, die/der unsere Aktionen unterstützen will. Schickt uns einfach eine Nachricht!
Beitragsbild: 30.03.2021: Geflüchtete in Brandenburg an den Havel demonstrieren für ihre Rechte.