BLEIBERECHT FÜR ALLE – statt Chancenfalle!


Anlässlich der Bundestagsabstimmung über den Gesetzesentwurf zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts haben der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V., Jugendliche ohne Grenzen und terre des hommes ihre gemeinsame Stellungnahme aktualisiert.

Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e. V. (BumF) ist ein Netzwerk von mehr als 400 Träger von Jugendhilfeeinrichtungen und Einzelpersonen, die mit geflüchteten und migrierten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen arbeiten.

Jugendliche ohne Grenzen (JOG) ist ein bundesweiter Zusammenschluss von jungen geflüchteten Menschen, in dem sie gemeinsam für ihre Rechte kämpfen, u.a. Bleiberecht für alle, gleicher Zugang zu Bildung, Arbeit und Wohnen sowie die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Seit der Gründung 2005 bringen so junge Menschen ihre Expertise und ihre Forderungen selbstbestimmt und mit Nachdruck in politische Diskurse ein.

Terre des hommes fördert Projekte zum Schutz und zur nachhaltigen Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern in 37 Ländern und leistet bei Kriegen und nach Naturkatastrophen humanitäre Hilfe. In der Region Deutschland und Europa liegt der Fokus vor allem auf den Rechten und der gesellschaftlichen Gleichstellung geflüchteter und migrierter Kinder und Jugendlicher.

Die drei Fachorganisationen für die Interessen migrantischer und geflüchteter Kinder und Jugendlichen stellen fest, dass im Gesetzgebungsprozess weiterhin Nachbesserungen nötig sind, damit das neue Gesetz tatsächlich neue Chancen bietet.
Unter anderem schlagen sie in ihrer ausführlich begründeten Stellungnahme vor, die Versagensgründe der Straffälligkeit und der ‚Täuschung und falsche Angaben‘ ersatzlos zu streichen.
Zumindest müsse im Gesetz klar gestellt werden, „dass der Ausländerbehörde die Darlegungs- und Beweislast dafür zukommt, falsche Angaben zur Identität oder Staatsangehörigkeit oder eine Täuschung zu belegen.“
Erstaunlich genug, dass das ausdrücklich eingefordert werden muss, also bisher nicht Behördenpraxis zu sein scheint…

Außerdem fordert die Stellungnahme: „die Einführung der Identitätsklärung von Eides Statt, wie sie im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, sollte mit dem Chancenaufenthaltsrecht erfolgen, um möglichst vielen Personen eine wahre Chance zu eröffnen“.

Auch die Stichtagsregelung zum 1. Januar 2022 sollte nach Ansicht der Fachorganisationen   „ersatzlos gestrichen, oder zumindest auf das Datum der Veröffentlichung des Gesetzes gelegt werden, damit Betroffene eine faire und ehrliche Chance erhalten, von den Verbesserungen zu profitieren“.

Weitere Vorschläge in der Stellungnahme können Sie / könnt ihr hier lesen: Zur Stellungnahme von BumF, Jugendliche ohne Grenzen und Terre des Hommes (pdf)

Wir hoffen sehr, dass die Expertise dieser Fachorganisationen im weiteren Gesetzgebungsprozess berücksichtigt wird.

Weitere lesenswerte Stellungnahmen zum Gesetzentwurf finden sich auf der Infoseite des Flüchtlingsrats Berlin zum Gesetzentwurf zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts (Migrationspaket I)

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