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Informationen über die neue Bleiberechtsregelung
Es gibt seit 31.12.2022 ein neues Aufenthaltsrecht, das ‚Chancen-Aufenthaltsrecht‘ (§104c AufenthG).
Sie haben eine Duldung und sind vor dem 31.10.2017 nach Deutschland gekommen? Dann können Sie jetzt eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate bekommen.
Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie aufgeschrieben. Und wir empfehlen: Sprechen Sie mit einer Beratungsstelle oder mit Ihrem Rechtsanwalt oder Ihrer Rechtsanwältin, bevor Sie einen Antrag stellen.
Sie können das ‘Chancen-Aufenthaltsrecht’ beantragen, wenn Sie:
- eine Duldung haben,
- vor dem 31.10.2017 nach Deutschland gekommen sind,
- seit Ihrer Einreise ohne Unterbrechung eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung oder eine Aufenthaltserlaubnis hatten,
- Auch die „Duldung light“ für Personen mit ungeklärter Identität (§60b AufenthG) zählt.
- Wenn Sie in dieser Zeit maximal 3 Monate lang nicht in Deutschland waren (zum Beispiel wegen Urlaub oder Reisen), ist das kein Problem.
- keine strafrechtlichen Verurteilungen hatten, das heißt keine Haftstrafen oder Geldstrafen, über 50 Tagessätze hatten (über 90 Tagessätze bei Straftaten nach Aufenthaltsgesetz oder Asylgesetz),
- nicht absichtlich und wiederholt falsche Angaben zu Ihrer Identität oder Staatsangehörigkeit gemacht haben,
- und sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. (eine Vorlage dafür finden Sie hier )
Sie bekommen eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate. Außerdem dürfen Sie:
- arbeiten,
- ins Ausland reisen, wenn Sie schon einen gültigen Pass haben,
- ‘Bürgergeld’ (vom Jobcenter) und andere Sozialleistungen beantragen,
- und einen Integrationskurs besuchen.
Ihre Familienmitglieder können auch das ‚Chancen-Aufenthaltsrecht‘ bekommen, auch wenn sie erst nach dem 31.10.2017 nach Deutschland gekommen sind.
Ehepartner*innen/Lebenspartner*innen und Kinder unter 18, wenn sie,
- mit Ihnen zusammen in einem Haushalt leben,
- und die anderen Voraussetzungen erfüllen.
(Duldung, keine strafrechtlichen Verurteilungen, keine falschen Angaben zur Identität/Staatsangehörigkeit)
Erwachsene Kinder (über 18), wenn sie,
- nach Deutschland gekommen sind, als sie noch unter 18 Jahre alt waren,
- mit Ihnen zusammen in einem Haushalt leben,
- und die anderen Voraussetzungen erfüllen.
(Duldung, keine strafrechtlichen Verurteilungen, keine falschen Angaben zur Identität/ Staatsangehörigkeit)
Wichtig: Sie müssen für Ihre Familienmitglieder auch einen Antrag stellen. Das geht zusammen mit Ihrem Antrag.
Wichtig: Sie müssen den Antrag bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde stellen.
Das ist ab sofort möglich.
Der Antrag muss schriftlich und mit Ihrer Unterschrift sein.
Sie können den Antrag mit einem Fax, mit einer E-Mail oder mit der Post schicken.
Sie können bis zum 31.12.2025 einen Antrag auf das ‘Chancen-Aufenthaltsrecht’ stellen.
Wir empfehlen:
- Behalten Sie den Faxbericht, die E-Mail-Sendebestätigung oder die Bestätigung des Einschreibens.
- Die Ausländerbehörde braucht vielleicht viel Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags. Stellen Sie den Antrag, sobald Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
- Sprechen Sie mit einer Beratungsstelle zu Asyl- und Aufenthaltsrecht oder mit Ihrem Rechtsanwalt oder Ihrer Rechtsanwältin, bevor Sie einen Antrag stellen.
Manchmal versprechen die Ausländerbehörden: Sie bekommen eine Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie einen Pass bringen.
- Für das ‘Chancen-Aufenthaltsrecht’ brauchen Sie keinen Pass.
- Sie bekommen das ‘Chancen-Aufenthaltsrecht’ nur, wenn Sie alle Vorausetzungen erfüllen.
- Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag auf das ‘Chancen-Aufenthaltsrecht’ ablehnt, kann sie den Pass auch benutzen, um ihre Abschiebung zu planen.
- Sprechen Sie immer mit Ihrem Rechtsanwalt oder Ihrer Rechtsanwältin, bevor Sie der Ausländerbehörde Ihren Pass geben.
Damit Sie nach den 18 Monaten weiter in Deutschland bleiben können, müssen Sie:
- durch eine Arbeitsstelle Ihren Lebensunterhalt überwiegend sichern können, also genug Geld verdienen,
- Ihre Identität und Staatsangehörigkeit nachweisen,
- mündliche Deutschkenntnisse (A2-Niveau) haben,
- einen Pass haben (es kann in Einzelfällen Ausnahmen geben)
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie in andere Aufenthaltsregelungen wechseln.
Wichtig: Sie müssen die weitere Aufenthaltserlaubnis beantragen, bevor die 18 Monate ablaufen.
Eine Verlängerung des Chancen-Aufenthaltsrechts nach 18 Monaten ist nicht möglich.
Wenn Sie die Voraussetzungen für eine Aufenthaltsregelung nach den 18 Monaten nicht erfüllen, bekommen Sie wieder eine Duldung.
Deshalb ist eine individuelle Beratung bei einem Rechtsanwalt oder einer Beratungsstelle wichtig.
Wir beobachten, wie die Ausländerbehörden die Anträge auf das ‘Chancen-Aufenthaltsrecht’ bearbeiten. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie dabei Probleme haben.
Und wir möchten mit Ihnen und anderen Menschen mit Duldung Informationen und Erfahrungen austauschen.
Bitte schicken Sie uns eine E-Mail damit wir Sie einladen können.