Save the date: 28.11.22
Am Montag, den 28.11.2022 ist eine öffentliche Anhörung des Bundestag-Ausschusses für Inneres und Heimat zum Gesetzentwurf zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrecht und zum Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren geplant.
So ist es zumindest der Tagesordnung der 21. Sitzung des Bundestags-Ausschusses für Inneres und Heimat vom 9. 11. 2022 zu entnehmen. Der Ort, die Uhrzeit und weitere Details, zum Beispiel die Liste der eingeladenen Sachverständigen, sind noch nicht veröffentlicht…
Wir haben trotzdem entschieden, dass wir -wann und wo auch immer- vor Ort sein wollen.
Denn diese Verhandlungen betreffen die Lebenschancen von vielen Menschen:
Das sogenannte „Chancen-Aufenthaltsrecht“ soll lange in Deutschland lebenden „geduldeten“ Geflüchteten ein Bleiberecht ermöglichen und die Praxis der Kettenduldungen beenden. Wenn aber der Gesetzentwurf der Bundesregierung, so wie er jetzt vorliegt, verabschiedet wird, werden viele Menschen– genau wie bisher – keine Chance auf ein Aufentshaltsrecht haben.
Echte Chancen sehen anders aus. Das sagen nicht nur wir. Wohlfahrtsverbände, Rechtsexpert*innen und zahlreiche Menschenrechtsorganisationen haben den Gesetzentwurf kritisiert, weil er zu wenigen Menschen eine Chance auf ein Bleiberecht ermöglich, während andere weiterhin der Willkür von Ausländerbehörden ausgeliefert werden. Trotzdem soll das Gesetz -vermutlich unverändert- in diesem Jahr noch verabschiedet werden.
Damit verbunden wird nun ein anderer Gesetzgebungsprozess: Der Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren. Für diese Verknüpfung gibt es keinen sachlichen Zusammenhang, vermutlich soll einfach politische Verhandlungsmasse geschaffen werden.
„Schlimmer geht immer?“ titelt PRO ASYL in einer ausführlichen Darstellung des Gesetzentwurfs. Denn er enthält schwerwiegende Einschränkungen der Rechte von Asylsuchenden.
Grundsätzlich ist es nicht nachzuvollziehen, warum weiterhin für Schutzsuchende ein Sonderprozessrecht gelten soll, anstatt Asylsuchenden endlich die gleichen Rechte in Verwaltungsgerichtsprozessen zu geben, wie anderen Kläger*innen.
„Was an dem neuen Gesetzesvorschlag auch wieder deutlich wird: viele der restriktiven Vorschläge sind nicht neu (siehe hier den Referentenentwurf), sondern sie wurden vom Bundesinnenministerium auch schon unter Regie der Union gemacht. Das ist leicht zu erklären, werden die Gesetzesentwürfe doch weiterhin vom gleichen Personal geschrieben. Es entsteht zunehmend der Eindruck, dass im BMI nicht genug durchgegriffen wird, um ein »weiter so« im Stile Seehofers zu verhindern – oder, was noch fataler wäre, dass die Hausspitze genau dieses Vorgehen billigt und wünscht.“ (PRO ASYL)
Das sehen wir als große Gefahr: Vollmundig hat die Bundesregierung die Gesetzespakete, mit denen sie die migrations- und flüchtlingspolitischen Versprechungen des Koalitionsvertrags von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP umsetzen will, als Paradigmenwechsel in der Asyl- und Migrationspolitik angekündigt. Tatsächlich drohen alle bisher vorliegenden Gesetzentwürfe altbekannte repressive Muster des Aufenthaltsrechts zu verstetigen.
Das werden wir nicht unkommentiert hinnehmen. Wir werden am 28.11. und auch bei weiteren Gesetzesvorhaben öffentlich fordern:
BLEIBERECHT FÜR ALLE – statt Chancenfalle!
Beitragsbild: Paul-Löbe-Haus von Alfred Derks auf Pixabay